Allgemeines

Die Deutsche Kredit­wirtschaft nutzt standardisierte Schnitt­stellen wie FinTS und EBICS für den sicheren Daten­austausch im Zahlungs­verkehr. Über das Online-Banking oder im EBICS-Verfahren Ihrer Sparkasse können Sie Zahlungs­aufträge einreichen und Umsatz­informationen abrufen. Moderne Daten­formate sorgen dafür, dass die Verarbeitung korrekt und gesetzeskonform abläuft. Alte Formate können dagegen Fehler oder Verzögerungen verursachen.

Ab Oktober 2025 treten im Zahlungs­verkehr wichtige Änderungen in Kraft, von denen auch Ihr Unternehmen betroffen sein kann.

5. Oktober 2025: Empfänger­überprüfung bei Überweisungen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen zur Förderung der Nutzung und Akzeptanz von Echtzeit­überweisungen (EU No. 2024/886) wird künftig eine Prüfung des Namens des Empfängers für Überweisungen und Echtzeit­überweisungen eingeführt.

23. November 2025: Bereitstellung von Umsatz­informationen. Die SWIFT-Formate MT940 und MT942 werden abgeschaltet und bei den im ISO 20022-Nachrichten­standard gelieferten Umsatz­informationen im camt-Format ist eine Aktualisierung der Version von 02 auf 08 erforderlich.

November 2026: Änderungen für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften. Bislang noch unterstützte, alte SEPA-Format­versionen für Überweisungen und Lastschriften werden gekündigt. Die Einreichung von Zahlungs­aufträgen ist künftig nur in aktuellen Formaten möglich.

November 2026: Änderungen bei Auslands­überweisungen und Euro-Eil­überweisungen. Für Auslands­zahlungen wird das XML-basierte AXZ-Format das DTAZV-Format ersetzen. Bei Euro-Eil­überweisungen werden alte Format­versionen gekündigt. Aufträge können künftig nur in aktuellen Formaten eingereicht werden.

November 2026: Angabe von Adress­daten in strukturierter Form. Jede Transaktion erfordert künftig, strukturierte Adressen zu verwenden.

Auf der Webseite der Deutschen Kredit­wirtschaft www.ebics.de stehen regelmäßig Informationen zu den unterstützten SEPA-Format­versionen für Überweisungen und Last­schriften, einschließlich der Fristen für die Ablösung älterer Formate, bereit. So erfolgt die Umstellung auf die neuesten Standards rechtzeitig, um den reibungslosen Ablauf der Zahlungs­prozesse zu sichern.

Gesetzliche Änderungen bei Überweisungen

Gesetzliche Änderungen bei Überweisungen

Im April 2024 ist die von der Europäischen Union erarbeitete Regulierung für Echtzeit­überweisungen (EU No. 2024/886) in Kraft getreten. Diese hat zum Ziel, die Nutzung und Akzeptanz von Echtzeit­überweisungen zu fördern und zu vereinheitlichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in mehreren Schritten. Einen wichtigen Termin stellt der 5. Oktober 2025 dar, der folgende Änderungen mitbringt:

  • Kanal­übergreifendes Angebot: Echtzeit­überweisungen werden zukünftig überall dort angeboten, wo bislang bereits normale Überweisungen möglich waren (zum Beispiel Selbstbedienungs­terminal).
  • Schnelligkeit: Das Geld wird innerhalb von maximal 10 Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben.
  • Limit: Echtzeit­überweisungen können auch über den bislang geltenden Höchstbetrag von 100.000 Euro hinaus beauftragt werden.
  • Empfänger­überprüfung (VOP  – Verification of Payee): Bei Überweisungen und Echtzeit­überweisungen wird künftig eine Prüfung des Namens des Empfängers durchgeführt. Damit wird der Schutz des Zahlers erhöht.

Empfänger­überprüfung – Verification of Payee

Die Einführung der Empfängerüberprüfung erfolgt sowohl für SEPA-Überweisungen als auch für Echtzeit­überweisungen. Bei der Einreichung eines Überweisungs­auftrages wird geprüft, ob der Name des Empfängers im Überweisungs­auftrag mit dem Namen bei der Empfänger­bank übereinstimmt.

Das Ergebnis der Prüfung ist anschließend durch alle Unterzeichner des Zahlungs­auftrages zur Kenntnis zu nehmen und zu entscheiden, ob die Überweisung ausgeführt oder ob sie storniert und korrigiert werden soll. Ein Sammelauftrag kann nach der Prüfung des Namens nur vollständig autorisiert werden. Die Freigabe nur einzelner Zahlungen innerhalb eines Sammel­auftrages ist nicht möglich.

Folgende Rück­meldungen sind möglich:

  • Übereinstimmung („Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen vollständig überein.
  • Teilweise Übereinstimmung („Close Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen teilweise überein.
  • Keine Übereinstimmung („No Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nicht überein.
  • Prüfung nicht möglich („Verification Check Not Possible“): Die Prüfung konnte aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden.

Als Firmenkunde können Sie bei Sammelüberweisungen und Sammel-Echtzeit­überweisungen entscheiden, ob die Empfänger­überprüfung durchgeführt wird (Opt-In) oder ob Sie auf die Prüfung verzichten (Opt-Out). Bei Einzel­überweisungen können Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht auf die Prüfung des Empfängers verzichten.

Für Privatkunden ist die Empfänger­überprüfung immer verpflichtend.

Wer betroffen ist

Die neuen gesetzlichen Regelungen für Echtzeit­überweisungen und zur Empfänger­überprüfung gelten für alle Kundinnen und Kunden.

Was Sie tun müssen

Als Empfänger einer Überweisung oder Echtzeit­überweisung ist es wichtig, dass Ihre Zahler im Überweisungs­auftrag den Namen angeben, unter dem Sie das Konto bei Ihrer Sparkasse führen. Ein abweichender Name im Überweisungs­auftrag kann dazu führen, dass Ihre Zahler die Freigabe nicht erteilen. Bitte informieren Sie Ihre Zahler rechtzeitig über den richtigen Empfänger­namen und überprüfen Sie die Informationen in Ihren Rechnungen und Geschäfts­briefen.

Als Ausführer einer Überweisung oder Echtzeit­überweisung überprüfen Sie bitte Ihre internen Prozesse. Bei einer Einzel­überweisung oder Einzel-Echtzeitüberweisung ist die Empfänger­überprüfung verpflichtend durchzuführen. Das gilt auch für Sammel­überweisungen und Echtzeit-Sammelüberweisungen, wenn der Auftrag nur einen einzelnen Überweisungs­auftrag enthält. Legen Sie fest, wann bei einer Sammel­überweisung oder einer Sammel-Echtzeit­überweisung eine Empfänger­überprüfung durchgeführt werden soll. Überlegen Sie rechtzeitig, wie mit Aufträgen verfahren wird, wenn bei der Empfänger­überprüfung eine teilweise Übereinstimmung oder keine Übereinstimmung zurückgemeldet wird.

Wenn Sie eine Software für das Online-Banking oder EBICS-Verfahren nutzen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob der Hersteller oder Lizenzgeber Ihres Programms die nötigen Anpassungen vornimmt, damit Sie alle neuen Funktionen nutzen können. Von Ihrer Sparkasse angebotene Zahlungsverkehrs-Programme wie SFirm, das Online-Banking Business und das Online-Banking Business Pro werden rechtzeitig mit allen nötigen Aktualisierungen versorgt.

Weitere Hinweise zur Umsetzung der Empfängerüberprüfung im EBICS-Verfahren können Sie der gleichnamigen Information der Deutschen Kreditwirtschaft entnehmen.

Die Sparkassen-Finanzgruppe arbeitet mit Fachleuten daran, die neuen gesetzlichen Änderungen umzusetzen. Weitere Informationen zu den Auswirkungen auf das Online-Banking und das EBICS-Verfahren stellen wir Ihnen so früh wie möglich zur Verfügung.

Umsetzung der Empfängerüberprüfung im EBICS-Verfahren – Informationen für Firmen­kunden

Informieren Sie sich über die technischen Anpassungen im EBICS-Verfahren und über die neuen EBICS-Auftragsarten.

https://www.ebics.de/de/ebics-standard/hinweise-hersteller-kunden

Abschaltung alter
Umsatzformate

Abschaltung alter Formate für den Abruf von Konto­informationen

Bislang werden elektronische Umsatzinformationen entweder im SWIFT-Format als MT940 / MT942-Datei oder im ISO 20022-Nachrichtenstandard gelieferten camt-Format als XML-Datei zur Verfügung gestellt. Die SWIFT-Formate (MT940 / MT942) und die camt-Formate in der Version 02 (zum Beispiel camt.053.001.02) werden voraussichtlich zum November 2025 abgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Bereitstellung ausschließlich in den camt-Formaten der Version 08.

Folgende Formate werden eingestellt:

1. SWIFT-Formate:

  • MT940 (Kontoinformationen | gebuchte Umsätze)
  • MT942 (Vormerkposten | untertägige Umsätze)

2. camt-Formate - ISO 20022:

  • camt.053.001.02 (Kontoinformationen | gebuchte Umsätze)
  • camt.052.001.02 (Vormerkposten | untertägige Umsätze)
  • camt.054.001.02 (Einzelumsätze)

Ab November 2025 stehen stattdessen nur noch die camt-Formate der Version 08 zur Verfügung.

 

  Art der Information Aktuelles Format

Zukünftiges Format

1

Umsatzinformationen

MT940 | camt.053.001.02

camt.053.001.08

2

Vormerkposten

MT942 | camt.052.001.02

camt.052.001.08

3

Einzelumsätze

camt.054.001.02

camt.054.001.08

Weitere Informationen finden Sie auch unter Format LifeCycle - EBICS.

Wer betroffen ist

Alle Kundinnen und Kunden, die Umsatzinformationen derzeit in den SWIFT-Formaten MT940 / MT942 (EBICS-Auftragsarten STA beziehungsweiseVMK) oder den camt-Formaten der Version 02 (EBICS-Auftragsarten C52, C53 beziehungsweise C54) beziehen und deren Finanzbuchhaltungs- beziehungsweise Banking-Anwendung elektronische Umsatzinformationen ausschließlich in diesen Formaten verarbeiten können.

Was Sie tun müssen

Das Format, in dem Sie Umsatzinformationen erhalten, ist auf das aktuelle camt-Format gem. ISO 20022 (Version 08) umzustellen. Planen Sie die Umstellung Ihrer Systeme rechtzeitig ein.

  • Stimmen Sie einen Umstellungstermin mit Ihrem Ansprechpartner bei der Sparkasse ab.
  • Stellen Sie sicher, dass die von Ihrem Unternehmen genutzten Banking-Anwendungen und Finanzbuchhaltungslösungen die Verarbeitung der neuen Formate unterstützen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller Ihrer Anwendung.
  • Binden Sie die intern betroffenen Stellen ein, wie zum Beispiel Ihre Buchhaltung oder IT-Abteilung.
  • Klären Sie auch mit Drittbanken, wann eine Umstellung erfolgen kann.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Format LifeCycle - EBICS.

Abschaltung alter Zahlungsformate

Abschaltung alter SEPA-Formatversionen

Wenn Sie Überweisungen oder Last­schriften innerhalb Europas tätigen, nutzen Sie das SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area). Damit Ihre Zahlungs­aufträge sicher und effizient verarbeitet werden können, gibt es einheitliche technische Standards, die sogenannten SEPA-Format­versionen. Diese Standards definieren auch pain-Formate (Payment Initiation) zur elektronischen Einreichung von Überweisungen und Last­schriften im Online-Banking oder via EBICS. Beschrieben werden diese Formate in der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens der Deutschen Kredit­wirtschaft.

Die SEPA-Format­versionen werden regelmäßig aktualisiert, um den Zahlungs­verkehr weiterzuentwickeln, neue gesetzliche Anforderungen zu erfüllen oder die Sicherheit zu verbessern. Mit der Aktualisierung der Format­versionen wird oft auch die pain-Version für Zahlungs­aufträge aktualisiert. Damit sichergestellt ist, dass Ihre Zahlungen korrekt verarbeitet werden, sollten Sie immer darauf achten, eine aktuelle SEPA-Format­version und pain-Version in Ihrer Finanz­buchhaltungs- oder Banking-Anwendung zur Erstellung Ihrer Zahlungs­aufträge zu nutzen.

Im November 2026 werden bislang noch unterstützte ältere SEPA-Format­versionen der Version 3.0 bis 3.6 gekündigt und damit auch ältere pain-Formate. Bitte nutzen Sie stattdessen aktuelle SEPA-Format­versionen für Ihre Zahlungs­aufträge. Detaillierte Informationen finden Sie auch unter Format LifeCycle - EBICS.

Folgende Formate werden zukünftig unterstützt:

    Gekündigte pain-Formate Zukünftiges pain-Formate
1 Überweisungen pain.001.001.03(GBIC_1,
GBIC_2, GBIC_3)
pain.001.001.09
2 Lastschriften  pain.008.001.02(GBIC_1,
GBIC_2, GBIC_3)
pain.001.001.09
3 Status Reports pain.002.001.03
(GBIC_1, GBIC_2, GBIC_3)
pain.002.001.10

Wer betroffen ist

Alle Kundinnen und Kunden, deren Banking- oder Finanz­buchhaltungs-Anwendung Zahlungs­dateien für Überweisungen, Last­schriften oder Payment Status Reports in einem pain-Format erstellen, dass einer SEPA-Formatversion entspricht die älter als die Version 3.7 gemäß Anlage 3 des DFÜ-Abkommens ist. Bitte prüfen Sie die Einstellungen der von Ihnen genutzten Anwendungen.

Wenn Ihre Zahlungs­dateien bereits nach der SEPA-Format­version 3.7 oder aktueller erstellen, besteht für Sie kein Handlungs­bedarf.

Was Sie tun müssen

Bitte überprüfen Sie die Einstellungen Ihrer jeweiligen Anwendung und aktualisieren Sie bei Bedarf die zur Erstellung von Zahlungs­dateien genutzte SEPA-Format­version. Sollte Ihre Anwendung keine Zahlungs­dateien nach SEPA-Format­version 3.7 oder neuer erstellen können, wenden Sie sich bitte an den Hersteller oder Lizenz­geber Ihrer Anwendung.

Folgende Formate werden derzeit und künftig unterstützt:

  • Überweisungen im Format pain.001.001.09 (für SCT)
  • Lastschriften im Format pain.008.001.08 (GBIC_4)
  • Payment Status Reports im Format pain.002.001.10

Abschaltung alter Format­versionen für Auslands- und Eil­überweisungen

Für den elektronischen Austausch von Zahlungs­aufträgen mit Banken im Ausland wurde bisher das DTAZV-Format (Datenträger­austausch Auslands­zahlungsverkehr) genutzt, ein standardisiertes Format für grenz­überschreitende Zahlungen. Das DTAZV-Format wird in Zukunft durch das ISO 20022-Format ersetzt. Ziel ist es, den internationalen Zahlungs­verkehr zu vereinheitlichen, detailliertere Zahlungs­informationen zu übermitteln und die Bearbeitung der Aufträge effizienter zu machen. Auslands­zahlungen werden künftig als XML-Datei im pain-Format (Payment Initiation) eingereicht.

Auch das Format für Euro-Eil­überweisungen wird aktualisiert, damit eine sichere und effiziente Verarbeitung Ihrer Zahlungs­aufträge auch in Zukunft gewährleistet werden kann.

Damit die korrekte Verarbeitung Ihrer Zahlungs­aufträge sichergestellt ist, prüfen Sie bitte rechtzeitig die Einstellung Ihrer Banking- oder Finanz­buchhaltungs­software und passen diese bei Bedarf an. Weitere Informationen finden Sie auch unter Format LifeCycle - EBICS.

Folgende Formate werden zukünftig unterstützt:

  Art des Formats Aktuelles Format Zukünftiges Format
1 Auslands­zahlungen DTAZV pain.001.001.09
2 Euro-Eil­überweisungen  pain.001.001.03 pain.001.001.09

Wer betroffen ist

Die Umstellung betrifft alle Kundinnen und Kunden, die Auslands- oder Euro-Eil­überweisungen in den alten Formaten einreichen – oder deren Buchhaltungs- oder Banking-Programme diese Formate noch nutzen.

Was Sie tun müssen

Bitte prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungs­software oder Banking-Anwendung Auslands- und Euro-Eil­überweisungen in den neuen Formaten unterstützt. Falls nicht, passen Sie die Einstellungen in Ihrer Software entsprechend an. Sollte Ihre Anwendung die neuen Formate noch nicht unterstützen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller oder Lizenzgeber der Anwendung.

Folgende Formate werden derzeit und künftig unterstützt:

  • Auslands­überweisungen im Format pain.001.001.09_AXZ_GBIC_4
  • Euro-Eilüberweisungen im Format pain.001.001.09_GBIC 4
FAQ

Fragen und Antworten

Warum werden alte SEPA-Formatversionen abgekündigt?

Die Formate zur Einreichung von Zahlungs­aufträgen und Umsatz­informationen entwickeln sich stetig weiter, um den Anforderungen an Sicherheit, Geschwindigkeit und Effizienz zu entsprechen. Alte Format­versionen sind möglicherweise nicht mehr kompatibel mit modernen Anwendungen und stellen potenziell ein Sicherheits­risiko dar.

Weshalb stellt die Sparkasse die SEPA-Formatversion nicht für mich um?

Zahlungs­aufträge, die direkt im Online-Banking erfasst werden, nutzen automatisch die aktuellen SEPA-Formate. Bei der Nutzung einer Banking- oder Finanz­buchhaltungs­software muss die SEPA-Format­version manuell in den Einstellungen der Software angepasst werden, auch wenn die Zahlungs­aufträge später im Online-Banking hochgeladen werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Sie erreichen Ihre Sparkasse telefonisch unter der Rufnummer 0209 161-2060 oder per E-Mail an information@sparkasse-ge.de.

Was passiert, wenn ich die Umstellung nicht rechtzeitig erledige?

Nach dem Abschaltungs­termin sind Umsatzinformationen mit alten Daten­formaten nicht mehr abrufbar und eingereichte Zahlungs­aufträge werden abgelehnt. Planen Sie die Umstellung Ihrer Anwendungen rechtzeitig.

Meine Software unterstützt die neuen Formate nicht. Was tun?

Stellen Sie sicher, dass Ihr Hersteller die neuen Formate rechtzeitig vor dem Kündigungs­termin der Altformate unterstützt. Bis dahin bleibt Ihre Anwendung weiterhin nutzbar. Unterstützt Ihr Hersteller die neuen Formate nicht, wenden Sie sich an Ihre Sparkasse, um eine alternative Lösung zu finden.

Wo finde ich technische Informationen zur Implementierung der Echtzeit-Regulierung im EBICS-Verfahren?

Den Implementierungs­leitfaden der Deutschen Kreditwirtschaft zur Umsetzung der Echtzeit-Regulierung im EBICS-Verfahren können Sie unter https://www.ebics.de/de/ebics-standard/implementation-guide abrufen. 

Es handelt sich hierbei um eine Information für Software-Hersteller beziehungsweise Kunden, die Ihre EBICS-Anwendungen selbst entwickeln.

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