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Allgemeine Fragen

Wie kann ich am Online-Banking teilnehmen?

Wenn Sie von uns bisher noch keine Zugangsdaten (Anmeldename und PIN) zum Online-Banking von uns bekommen haben, können Sie diese direkt in einer unserer Geschäftsstellen erhalten oder über das Internet anfordern.

Wenn Sie Konten Dritter (als Verfügungsberechtigte(r) bei Ehepartner-, Unternehmens- oder Vereinskonten)  im Online-Banking verwalten möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in  Verbindung. Wir werden die Unterlagen für Sie vorbereiten und in der  gewünschten Geschäftsstelle für Sie hinterlegen. Hier ist die Zustimmung der Kontoinhaber notwendig.

Warum werden nicht alle Konten in der Kontenliste angezeigt?

Im Finanzstatus werden alle Konten aufgeführt, welche Sie bei Einrichtung zum Online-Banking zur Ansicht beauftragt haben. Dabei handelt es sich in der Regel um alle Konten, bei denen Sie Konto-(mit)-inhaber sind. Fehlende Konten können Sie über folgenden Auftrag hinzufügen lassen.

Wenn Sie Konten Dritter (als Verfügungsberechtigte(r) bei Ehepartner-, Unternehmens- oder Vereinskonten)  im Online-Banking verwalten möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in  Verbindung. Wir werden die Unterlagen für Sie vorbereiten und in der  gewünschten Geschäftsstelle für Sie hinterlegen. Hier ist die Zustimmung der Kontoinhaber notwendig.

Wer kann meine Online-Banking-Sperre aufheben?

Um einem Missbrauch Ihrer persönlichen Legitimationsdaten vorzubeugen, wird der Zugang zu Ihrer Sicherheit unter den folgenden Voraussetzungen gesperrt:

  • Sie haben dreimal Ihre PIN falsch eingegeben.
  • Sie haben im chipTAN verfahren dreimal die TAN falsch eingegeben.
  • Sie haben im pushTAN-Verfahren fünfmal keine Freigabe erteilt.

Ihre Falsch- oder Nichteingaben addieren sich (auch über mehrere Tage) bis zur Eingabe einer korrekten TAN.

Für die Entsperrung wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline 161-2060.  

Welche Auswirkungen hat die Sperre des Online-Banking?

Eine Mitteilung über die Sperrung Ihres Kontos im Online-Banking bezieht sich ausschließlich auf die Online-Banking-Anwendung.

Alle Funktionen am Geldautomaten, an den Selbstbedienungs-Terminals oder Buchungen auf Ihren Konten wie Daueraufträge oder Lastschriften werden uneingeschränkt ausgeführt.

Für die Entsperrung wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline 161-2060.  

Wie ändere ich meine PIN?

Bitte melden Sie sich in der Online-Banking-Anwendung an. Über die Navigation "Online-Banking" -> "Service" -> "PIN/TAN-Verwaltung" -> "PIN ändern" gelangen Sie auf die gewünschte Fuktion.

Bitte wählen Sie eine fünfstellige PIN, die nur Ihnen bekannt ist und notieren oder speichern Sie diese aus Sicherheitsgründen nicht.

Erlaubte Zeichen zur Vergabe der PIN sind:

  • Kleinbuchstaben von a - z
  •  Grossbuchstaben von A - Z
  • Ziffern von 0 - 9

Die Sonderzeichen ä, ö, ü und ß sind nicht erlaubt.

Bitte geben Sie zweimal die neue PIN ein und klicken Sie bitte auf "weiter". Bestätigen Sie die Eingabe mit einer TAN oder Freigabe und klicken auf "Absenden".

Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie Ihre PIN in regelmäßigen Abständen ändern.
 

Wie storniere ich eine Online-Banking-Überweisung?

Gebuchte Überweisungen (sind bereits in der Umsatzanzeige sichtbar) können nicht storniert werden. Über Ihre Geschäftsstelle/Ihr Kundenberatung kann in diesem Fall ein (kostenpflichtiger*) Überweisungswiderruf beauftragt werden.
Hinweis: Widerrufe bei gebuchten Echtzeitüberweisungen sind in der Regel erfolglos.  

Wichtig: Ein Überweisungswiderruf muss das empfangende Kreditinstitut erreichen, bevor der Zahlungsempfänger über die Gutschrift informiert wird.
*Für die Bearbeitung des Widerrufes werden wir Ihnen 5,00 Euro zzgl. fremder Kosten in Rechnung stellen.

Alternativ können Sie sich mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen und um Rücküberweisung des Betrages bitten.

Zahlungen, die zu einem bestimmten Termin erfolgen (terminierte Überweisungen), können Sie im Online-Banking rechtzeitig vor dem Zahlungstermin stornieren. Bitte rufen Sie dazu im Banking Bereich den Punkt "Terminierte Überweisung" auf. Diese Überweisungen können bis einen Tag vor dem Ausführungstermin bearbeitet oder gelöscht werden.

Kann ich im Online-Banking Lastschriften zurückgeben?

Bei Lastschriften haben Sie die Möglichkeit innerhalb von acht Wochen nach Buchungsdatum zu widersprechen.

Dies können Sie über Ihren Berater in der Geschäftsstelle oder direkt in der Online-Banking-Anwendung aus der Umsatzanzeige und unter "Banking" -> "Lastschrift" veranlassen.

Bei einigen Kontobelastungen ist die Stornierung durch den Kunden nicht möglich. Dies gilt vor allem für

  • Verfügungen mittels Sparkassen-Card mit Geheimzahl
  • Überweisungen (nach Gutschriftsanzeige beim Empfänger können diese nicht mehr storniert werden, s.o.)

Bei Reklamationen zu Ihren Umsätzen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre  Kundenberatung in Ihrer Geschäftsstelle.  

Wichtiger Hinweis: Geben Sie nur Lastschriften zurück, deren Mandat widerrufen wurde oder die das Konto nicht rechtmäßig belastet haben. Denn: Unberechtigte Rückgaben können sich nachteilig auswirken (zum Beispiel durch Verlust des Versicherungsschutzes).

Was bedeutet das Auftrags- oder Tageslimit im Online-Banking?

Zu Ihrem Online-Banking-Vertrag besteht ein Zahlungsverkehrs-Tageslimit. Dies wurde bei Vertragsanlage mit dem Kundenberater individuell vereinbart und begrenzt die per Online-Banking auszuführende Überweisungsbeträge pro Tag. Die Anlage bzw. Änderung von Daueraufträgen und terminierte Überweisungen fallen ebenfalls unter dieses Limit. Einzelne Aufträge (Überweisungen, Dauerauftragsanlage und -änderung und Termin-Überweisungen) addieren sich und können auch so zu einer Überschreitung des Limits führen.

Wenn Sie Aufträge  absenden, die Ihr persönliches Auftragslimit überschreiten, bekommen Sie nach der TAN-Eingabe folgenden Hinweis angezeigt:  

Der Auftrag wurde nicht entgegengenommen.   Auftrag führt zu Überschreitung des vereinbarten ZV-Tageslimits

Eine Ausführung im Online-Banking ist in diesem Fall nicht bzw. nicht mehr möglich.

Folgende Alternativen stehen zur Verfügung:

  • Buchungen zwischen Ihren eigenen Konten (Tagesgeldkonto online, Tagesgeldkonto oder Girokonten) können Sie auch "limitfrei" über die Funktion "Übertrag (eigene Konten)" ausführen.
  • Limit-Änderungen bis max. 10.000,00 Euro können Sie nach Sicherheitsabfrage und TAN-Eingabe als Kontoinhaber direkt im Online-Banking veranlassen.
  • Aufträge bei Überschreitung des Tageslimits können Sie auf den nächsten Tag verschieben, am nächsten Tag steht Ihnen das komplette Limit wieder zur Verfügung.
  • Aufträge über 10.000,00 Euro führen Sie bitte in einer unserer Geschäftsstellen aus oder Sie splitten den Betrag in Teilbeträge auf (wenn dies möglich ist), die Sie an verschiedenen Tagen ausführen können.
  • Nutzen Sie unsere SB-Terminals für Aufträge bis 15.000,00 Euro am Tag*. Wenn Sie Ihr Zahlungsverkehrs-Tageslimit auf über 10.000,00 Euro temporär abändern möchten, dann veranlassen Sie diese Änderung bitte schriftlich über Ihre Kundenberatung in der Geschäftsstelle oder über unsere Service-Hotline 0209 161-2060 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr).
    (*es können je nach Kontomodell evtl. Kosten anfallen)

Sperr-Notruf 116 116

Der Sperr-Notruf für alle Karten und Ihren Online-Banking-Zugang – Tag und Nacht für Sie da. 

chipTAN

Fragen zur chipTAN

Wo erhalte ich einen TAN-Generator?

TAN-Generatoren für das "chipTAN QR"-Verfahren erhalten Sie online über den Sparkassen-Shop. TAN-Generatoren für das optische TAN-Verfahren erhalten Sie im freien Handel. Nutzen Sie das komfortablere "chipTAN QR"-Verfahren

Es erscheint keine blinkende Grafik (chipTAN optisch).

Sollte die chipTAN-Grafik völlig fehlen, prüfen Sie bitte, ob diese nicht durch installierte Add-ons im Browser (z. B. NoScript im Firefox) unterdrückt wird.

Prüfen Sie, ob das chipTAN comfort-Verfahren im System hinterlegt ist. Für den Fall, dass das manuelle chipTAN-Verfahren aktiviert ist: Stellen Sie einfach auf die optische Variante oder die QR-Variante um (s.u. -  "Auswahl des chipTAN-Verfahrens in einem Auftrag").

Die Grafik erscheint, aber der TAN-Generator meldet im Display: „Übertragung abgebrochen“ (chipTAN optisch).

Sind die Pfeile der Grafik und die Pfeile des TAN-Generators senkrecht in einer Linie dargestellt?
Falls nicht, passen Sie die Grafikgröße über die Buttons Vergrößerung  und Verkleinerung  so an, dass die Pfeilmarkierungen von Grafik und Gerät übereinstimmen. Die Buttons befinden sich links oberhalb der Grafik.

Hinweis: Wenn Ihr Browser keine Cookies speichert oder die Internet-Spuren des Browsers gelöscht werden, kann sich der Browser diese Einstellung nicht merken. Die Größe der Grafik muss in diesen Fällen jedes Mal neu angepasst werden. 

Stimmt der Winkel zwischen Bildschirm und chipTAN-Generator?
Legen Sie die obere Rückseite des TAN-Generators direkt auf dem Bildschirm in der Mitte der blinkenden Grafik ab.   
Wichtig: Halten Sie den Generator im Winkel von etwa 30 Grad.  Wenn die schwarzen Balken im Display des TAN-Generators von links nach rechts laufen, haben Sie den richtigen Winkel erreicht.

Ist die richtige Blinkgeschwindigkeit eingestellt?
Die Blinkgeschwindigkeit der Grafik lässt sich einstellen: Wenn Sie auf den linken blinkenden Balken mit der Maus fahren, wird aus dem Pfeil eine Hand. Per Klick mit der linken Maustaste auf diesen linken Balken reduzieren Sie die Geschwindigkeit um 5 %. In der Mitte der Grafik erscheint kurz die Prozentzahl. Probieren Sie es einfach aus.  Per Klick auf den rechten blinkenden Balken können Sie die Geschwindigkeit ggf. wieder auf den ursprünglichen Wert (85 %) erhöhen.

Haben Sie eine Lichtquelle, die direkt auf den Bildschirm scheint?
Schalten Sie Schreibtischlampen oder andere Lichtquellen ab bzw. richten Sie diese vom Bildschirm weg. Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung.

Nutzen Sie ein Notebook?
Bei der Nutzung eines Notebooks kann es sein, dass die Stromspareinstellungen vorsehen, im Akkubetrieb die Bildschirmhelligkeit zu reduzieren, den Bildschirm also dunkler zu machen. Dann funktioniert das optische chipTAN-Verfahren eventuell nicht. Achten Sie deshalb auf einen hellen Bildschirm, zum Beispiel indem Sie das Netzteil wieder einstecken oder mit einer entsprechenden Tastenkombination den Bildschirm heller stellen: Bei den meisten Notebooks erreichen Sie dies, indem Sie die "Fn-Taste" gedrückt halten und gleichzeitig (mehrfach) eine Taste mit einem „zunehmenden Sonnensymbol" betätigen. Eventuell sind bei Ihrem Gerät andere Tasten für die Bildschirm-Helligkeit zuständig. Bitte schauen Sie in diesem Fall in der Beschreibung Ihres Notebooks nach. 

Verwenden Sie einen anderen Internet-Browser?
Oft hilft auch ein Wechsel des Internet-Browsers. Aktuelle Versionen von getesteten Browsern finden Sie nachfolgend:
Mozilla Firefox:
https://www.mozilla.org/de/
Opera:
https://www.opera.com/de
SRWare Iron-Browser (basierend auf Google Chrome, jedoch ohne Bedenken beim Datenschutz):
https://www.srware.net/

Nach Eingabe der TAN erscheint im Online-Banking: „TAN falsch“.

Wird die richtige Sparkassen-Card verwendet?
Dem chipTAN-Verfahren ist eine bestimmte Sparkassen-Card zugeordnet. Wenn die Ausführung eines Auftrags mit dem Hinweis „Die eingegebene TAN ist falsch.“ abgelehnt wird, dann nutzen Sie eventuell eine andere als die zugeordnete Karte. Die hinterlegte Kartennummer finden Sie unter „Service / PIN/TAN-Verwaltung“ mit der Funktion "chipTAN-Karte anzeigen/ändern".
Für den Fall, dass Sie mehrere Girokonten bei Ihrer Sparkasse haben und die Karte von Girokonto Nr. 1 für das chipTAN-Verfahren hinterlegt ist: Verwenden Sie immer die Sparkassen-Card vom Girokonto Nr. 1, auch wenn Sie Aufträge von anderen Girokonten ausführen.

Haben Sie eine neue Sparkassen-Card erhalten? Verwenden Sie evtl. noch die alte Karte?
Im Falle eines Kartentauschs können sie die neue Karte sofort nach Erhalt zur Erzeugung von TAN nutzen. Bitte verwenden Sie danach nur noch die neue Karte.Über die PIN/TAN-Verwaltung haben Sie unabhängig davon immer die Möglichkeit, eine Ihrer geeigneten Karten auszuwählen und zu aktivieren.

Richtige Karte verwendet und dennoch „TAN falsch“?
Dann muss die Karte nochmals synchronisiert werden. Klicken Sie dazu im Online-Banking auf „Service / PIN/TAN-Verwaltung / TAN-Generator synchronisieren“.  

Im Display des TAN-Generators erscheint: „Fehler 00“ bzw. „Falsche Karte“.

„Fehler 00“ bzw. „Falsche Karte“ bedeutet, dass der TAN-Generator den Kartenchip der Sparkassen-Card nicht auslesen kann. Bitte überprüfen Sie, ob die Sparkassen-Card korrekt eingelegt ist (Chip oben und im Gerät verschwunden). Wenn der Fehler auch beim zweiten und dritten Versuch angezeigt wird, prüfen Sie bitte, ob dieser Fehler auch erscheint, wenn Sie eine andere Sparkassen-Card verwenden. Sollte der Fehler dann nicht erscheinen, bestellen Sie bitte über Ihre Filiale eine neue Sparkassen-Card und lassen sich diese neue Karte für das chipTAN-Verfahren hinterlegen.

Sollte auch bei anderen Karten der „Fehler 00“ erscheinen, scheint der TAN-Generator defekt zu sein.
Einen neuen TAN-Generator können Sie im Sparkassen-Shop erwerben (nur chipTAN QR).

Anzeige fehlerhaft oder der TAN-Generator reagiert nicht mehr (chipTAN optisch mit Kobil-Generator).

Ist die Batterieschutzlasche entfernt?
Im Falle der Erst-Inbetriebnahme prüfen Sie bitte, ob Sie die Schutzlasche für die Batterien entfernt haben.

Hat sich der TAN-Generator „aufgehängt“?
Manchmal ist der TAN-Generator nicht defekt, sondern hat sich – ähnlich wie ein PC – „aufgehängt“. Bei fast allen Geräten können Sie auf der Rückseite das Batteriefach öffnen. Entnehmen Sie die Batterien für ca. 30 Sekunden. Vermeiden Sie dabei den Kontakt der Batterien untereinander (Kurzschlussgefahr). Achten Sie beim Wiedereinlegen darauf, dass der Pluspol oben sichtbar ist (siehe Abbildung). Nach dem Einlegen der Batterien und dem Schließen des Deckels sollte das Gerät wieder funktionieren.

Verwenden Sie für den Wechsel keine metallischen Gegenstände, um einen Kurzschluss der Batterien zu vermeiden.  

Klappt immer: Überweisung mit manueller Eingabe.

Falls die optische Kopplung nicht funktionieren sollte, können Sie die Daten alternativ auch manuell eingeben. Klicken Sie dazu oberhalb des TAN-Eingabe-Feldes auf „chipTAN manuell“ und geben Sie die Daten manuell am TAN-Generator ein. Folgen Sie einfach den Hinweisen.

Auswahl des chipTAN-Verfahrens in einem Auftrag

Im oberen Bereich der Freigabeseite werden Ihnen Möglichkeiten der Nutzung eines Freigabeverfahrens angezeigt (chipTAN optisch, chipTAN QR oder chipTAN manuell). Das aktuell genutzte Verfahren wird in der 1. Zeile ausgewiesen. Sie können dort jederzeit durch Klick das chipTAN Verfahren für Ihren Auftrag umstellen.

Bei der Auswahl eines anderen chipTAN Verfahrens als das Voreingestellte, können Sie unter dem Freigabe-Feld durch Setzen eines Häkchens das ausgewählte chipTAN Verfahren dauerhaft in Ihrem Online-Banking speichern.

pushTAN

Fragen zur pushTAN

Kann ich auch mehrere Geräte (zum Beispiel ein iPhone und ein iPad) gleichzeitig für pushTAN anmelden?

Für jeden Ihrer Online-Banking-Zugänge können Sie bei Bedarf unter Service > PIN/TAN-Verwaltung > pushTAN verwalten, ein zusätz­liches Endgerät (TAN Medium) definieren, auf dem Sie die pushTAN empfangen wollen. Sie erhalten dann auch für dieses Gerät Registrie­rungsdaten per Post oder SMS. Auf jedem Gerät muss die S-pushTAN-App installiert und der Registrie­rungs­prozess durchlaufen werden.

Der bestehende Anmelde­name oder Ihre Legitimations-ID und die zugehörige Online-Banking-PIN nutzen Sie dann auf allen Geräten.

Was muss ich tun, wenn mein Smartphone oder Tablet nicht mehr verwendet werden kann, weil es defekt ist / gestohlen wurde / verloren gegangen ist oder ich ein neues Endgerät mit pushTAN nutzen möchte?

In diesem Fall installieren Sie die App auf dem neuen Gerät und führen Sie eine Wieder­einrichtung der pushTAN-Verbindung in der App durch. Hierdurch wird die pushTAN-Verbindung auf dem alten Gerät entfernt und an das neue Gerät gekoppelt. So ist die Sicherheit des pushTAN-Systems gewähr­leistet.

Ein Video hierzu finden Sie unter Wieder­einrichtung nach Gerätewechsel.

Der QR-Code lässt sich nicht einlesen. Was kann ich tun?

Verändern Sie den Abstand des Smart­phones zum QR-Code und sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung des QR-Codes. Alternativ unterstützt die S-pushTAN-App auch die manuelle Eingabe der zur Registrierung notwendigen Daten. Diese erreichen Sie über das Bearbeiten-Symbol beziehungs­weise über den Link Manuelle Eingabe auf der Maske zum Scannen des QR-Codes.

Was muss ich tun, wenn ich einen neuen Mobilfunkvertrag mit neuer Handynummer habe?

Das pushTAN-Verfahren arbeitet mit eigenen Kennungen und krypto­grafischen Schlüsseln. Die Handy­nummer wird nicht verwendet. Da pushTAN unabhängig von der Handy­nummer arbeitet, gibt es auch keine Abhäng­igkeit zu einem bestimmten Mobilfunk­betreiber.

Sollten Sie allerdings Ihr Gerät gewechselt haben, müssen Sie eine Wieder­einrichtung der pushTAN-Verbindung in der App durchführen. Ein Video hierzu finden Sie unter Wieder­einrichtung nach Geräte­wechsel.

Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe und durch zu häufige Fehleingabe des Passworts die S-pushTAN-App zurückgesetzt wurde?

In diesem Fall führen Sie eine Wieder­einrichtung der pushTAN-Verbindung in der App durch. Ein Video hierzu finden Sie unter Wieder­einrichtung nach Geräte­wechsel.

Kann ich das pushTAN-Verfahren auch bei anderen Banken nutzen?

Nein, momentan ist die Nutzung des pushTAN-Verfahrens mit der S-pushTAN-App nur in Verbindung mit dem Online-Banking der Sparkassen möglich.

Wie kann ich in der App der Sparkasse das Freigabeverfahren für einzelne Konten von pushTAN auf chipTAN umstellen?

Für die Nutzung eines alter­nativen Freigabeverfahrens müssen Sie sich erneut registrieren. Mithilfe der Legitimations-ID können Sie dann die Änderung des Freigabeverfahrens vornehmen. Voraus­setzung ist, dass Sie auch diesen Online-Banking-Zugang in der App Sparkasse eingerichtet haben. Gehen Sie dann wie folgt vor (Beispiel iOS-Geräte):

  1. Wählen Sie das entsprech­ende Konto in der Konten­liste aus.
  2. In der daraufhin angezeigten Umsatz­liste klicken Sie unten rechts den Button Kontodetails an.
  3. Wählen Sie den Begriff Anmelde­name/LegID aus.
  4. Auf der daraufhin angezeigten Seite können Sie für das Konto den Anmelde­namen/LegID des Online-Banking-Zugangs mit dem dazu­gehörigen Freigabeverfahren auswählen.
  5. Mit der Auswahl des entsprech­enden Online-Banking-Zugangs wird das Konto auf das alternative Freigabeverfahren zu diesem Zugang umgestellt.
Kann ich erkennen, ob eine pushTAN von jemandem übertragen und genutzt wurde?

Ja, wenn Sie bei der Instal­lation der S-pushTAN-App dem Erhalt von Push-Mitteilungen zugestimmt haben, erhalten Sie bei jedem erfolgreichen pushTAN-Abruf eine sogenannte Push-Mitteilung. Erhalten Sie eine solche Nachricht, ohne dass Sie selbst eine pushTAN abgerufen haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Berater in der Sparkasse in Verbindung.

Bietet das pushTAN-Verfahren einen effektiven Schutz gegen Phishing-Angriffe?

Ja, dadurch, dass die Freigabe und der Auftrag verknüpft sind und die Freigabe somit nur für diesen bestimmten Auftrag verwendet werden kann, sind klassische Phishing-Angriffe ausgeschlossen.

Welche Vorkehrungen sieht die pushTAN vor, damit Nutzer nicht zur Freigabe von vermeintlich korrekten Transaktionen verleitet werden?

Die S-pushTAN-App zeigt Ihnen verschiedene Daten aus Ihrer Trans­aktion auf einer Seite an und lässt Sie diese durch "Wischen" des Freigabe-Buttons explizit bestätigen. Dies hat den Vorteil, dass die Daten nicht so einfach überlesen werden können.

Was ändert sich für mich?

Bei der Freigabe von Aufträgen im Online-Banking entfällt die (manuelle) Eingabe der TAN, es reicht das "Wischen" des Freigabe-Buttons in der S-pushTAN-App. Damit geht es sicher, schneller und einfacher.

Warum sehe ich keine TAN mehr?

Um das Verfahren einfacher und komfortabler zu gestalten, sollen manuelle Eingaben künftig vermieden werden. Das bedeutet darüber hinaus auch die Vermeidung von Betrugs­versuchen, da das Abfangen von TAN's nicht mehr möglich sein wird.

Was wird statt der TAN in der Anzeige verbrauchter TAN's angezeigt?

Statt einer TAN-Nummer wird künftig das Wort „Freigabe“ in der Recherchesicht für erteilte Aufträge angezeigt.

Ist das Online-Banking ohne TAN auch sicher?

Natürlich, das Verfahren ist nach wie vor sicher. Der TÜV hat uns dies in einem Gutachten erneut attestiert.

Aufträge können nur von Ihrem bei der Sparkasse gespeicherten Smartphone erfolgen, mögliche Betrüger können keine TAN mehr erbeuten.

Es ist jedoch nach wie vor wichtig, auf der Freigabe­seite die Auftrags­daten vor dem "Wischen" des Freigabe-Buttons genau zu prüfen.

Was sehe ich dann im Kontoauszug?

Die Anzeige einer TAN im Verwendungs­zweck eines Umsatzes entfällt vollständig, dies gilt für alle Freigabeverfahren.

Werde ich weiterhin die Auftragsdaten vor der Freigabe sehen?

Wie gewohnt, werden Ihnen weiterhin die Auftrags­daten vor der Freigabe zur Kontrolle angezeigt. Wir bitten Sie darum, wie bisher auch, die Auftrags­daten vor der Freigabe sorgfältig zu prüfen.

Was mache ich, wenn ich von einer Person gebeten werde, aus der S-pushTAN-App eine TAN zu nennen oder über die S-pushTAN-App einen Auftrag freizugeben?

Kein Mitarbeiter wird Sie nach einer TAN fragen. Es handelt sich um einen Betrugs­versuch. Geben Sie den Auftrag NICHT durch "Wischen" der „Freigabe“ frei. Informieren Sie uns bei einem entsprechenden Vorfall.

Was passiert wenn ich durch Wischen die „Freigabe“ erteile?

Wie bisher bei der TAN-Eingabe wird nach dem Wischen der „Freigabe“ (von links nach rechts) Ihr eingegebener Auftrag an uns zur Ausführung über­mittelt. Sie erhalten wie bisher eine direkte Bestätigung, ob die Über­mittlung erfolg­reich war.

Kann ich meine Finanz-App/-Software weiter nutzen, auch wenn sie nicht von der Sparkasse ist?

Die S-pushTAN App unterstützt das bisherige Verfahren weiter. Nicht alle Software-/App-Anbieter konnten ihre Systeme bereits anpassen, daher wird Ihre S-pushTAN-App bei Bedarf wie bisher auch eine TAN anzeigen.

Warum muss ich teilweise doch noch eine TAN eingeben?

Anbieter, die unser neues Verfahren noch nicht unter­stützen, brauchen nach wie vor eine TAN. Daher kann Ihre S-pushTAN-App das unter­scheiden und in diesen Fällen wie bisher auch eine TAN zur Freigabe anzeigen.

Warum sehe ich weiterhin eine TAN?

Eventuell nutzen Sie noch einen älteren Software­stand der App bitte führen Sie ein Update durch. Nutzen Sie ein Angebot anderer (Software-) Anbieter hat dieser möglicher­weise seine Software noch nicht angepasst. Anbieter, die unser neues Verfahren noch nicht unter­stützen, brauchen nach wie vor eine TAN. Daher kann Ihre S-pushTAN-App das unter­scheiden und in diesen Fällen wie bisher auch eine TAN zur Freigabe anzeigen.

Ich habe über die Internetseite meiner Sparkasse online ein Produkt abgeschlossen und muss hierfür eine TAN eingeben. Warum?

Für die meisten Auftrags­arten können Sie bereits die bequeme Freigabe per Klick nutzen. Für Produkt­ab­schlüsse ändert sich vorerst nichts. Es wird noch eine TAN zur Freigabe benötigt, die zum Beispiel auch in Ihren Vertrag gedruckt wird. Ihre S-pushTAN-App unterscheidet das automatisch.

Ich nutze eine Android-Version (kleiner Version 5.11) der App Sparkasse und bekomme beim Start den Hinweis „Auswahl TAN-Verfahren“ angezeigt.

Bei der Aktivierung von pushTAN erhalten Android-Nutzer, die noch nicht die aktuelle Version 6.0 (oder höher) der Sparkassen-App installiert haben, teilweise ein Popup „Auswahl TAN-Verfahren“ angezeigt.

Es werden die Verfahren „922“ und „pushTAN“ zur Auswahl angeboten.

  • Wählen Sie „pushTAN“ aus, können Sie mit der App normal weiterarbeiten.
  • Bei Auswahl von „922“ wird das Auswahlfenster solange erneut angezeigt, bis das Verfahren „pushTAN“ vom Nutzer gewählt wird.

Bitte wählen Sie an dieser Stelle „pushTAN“ aus und installieren Sie möglichst zeitnah die aktuelle Version 6.0 (oder höher) der App Sparkasse. Mit Installation der neuen Version erfolgt dann wie vorgesehen eine Umstellung auf das neue Verfahren „pushTAN“.

Für Nutzer der Sparkassen-App (iOS) besteht das beschriebene fehlerhafte Verhalten nicht.

Wiedereinrichtung nach Gerätewechsel

Auch mit einem neuem Smartphone oder Tablet können Sie pushTAN weiter nutzen. Hierfür laden Sie sich die S-pushTAN-App auf Ihr neues Gerät herunter und aktivieren Sie diese – Anmeldename und PIN bleiben gleich. Sie werden in der App durch die Wieder­einrichtung geführt, zusätzlich können Sie sich das Video dazu ansehen.

ePostfach

Fragen zum ePostfach

Wird die Kontoauszugs-Erstellung automatisch auf das ePostfach umgestellt?

In welchem Umfang Sie die verschiedenen Funktionen nutzen, liegt ganz bei Ihnen. Nur für die von Ihnen über das Menü Postfach registrierten Konten wird der Kontoauszug in Ihr ePostfach eingestellt.


Die Auszugserstellung unseres Online-Girokontos "S-Privatkonto Direkt" und des Studenten-Girokontos "S-CampusKonto" erfolgt ausschließlich elektronisch über das ePostfach.

Für welche Konten kann ich das ePostfach nutzen?

Das ePostfach kann für Privatgirokonten, Tagesgeldkonten, Immobiliendarlehen, Kreditkarten­abrechnungen, sowie für Depotkonten der Sparkasse Gelsenkirchen und der DekaBank genutzt werden.

Für Firmenkunden bieten wir den elektronischen Kontoauszug ab sofort mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Wann erhalte ich meinen Kontoauszug?

Der Auszug für den abgelaufenen Monat wird monatlich erstellt und steht Ihnen am 1. eines jeden Monats zur Verfügung.

Für Firmenkunden steht alternativ auch der Erstellungs­rhythmus wöchentlich oder vierzehn­täglich  zur Verfügung. Eine Änderung können Sie unter Einstellungen im ePostfach durchführen.

 

Wie lange bleiben Auszüge und Dokumente im ePostfach gespeichert?

Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen und Dokumente zu Depotkonten der Sparkasse und der DekaBank stehen  unbefristet zur Verfügung.

Kreditkartenabrechnungen stehen seit Juni 2020 ebenfalls unbefristet zur Verfügung.

Kann ich meine Kontoauszüge löschen?

Ihre Kontoauszüge stehen Ihnen im ePostfach unbefristet zur Verfügung.
Über die Funktion "Löschen" werden Ihre  Auszüge in den Papierkorb verschoben. Von dort aus können sie bis zu 30 Tage nach dem Löschdatum reaktiviert werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes werden die Dokumente aus dem Papierkorb unwiderruflich gelöscht. Beachten Sie bitte, dass auf der Übersichtsseite auch ungelesene (in den Papierkorb gelöschte) Nachrichten als ungelesen angezeigt werden, bis das endgültige Löschdatum erreicht ist.  

Kann ich weiterhin den Kontoauszugsdrucker nutzen, um meine Kontoauszüge auszudrucken?

Nein. Sobald Ihre Konten für das ePostfach registriert sind, können Sie Auszüge nicht mehr am Kontoaus­zugs­drucker erstellen. Eine parallele Nutzung von ePostfach und Konto­auszugs­drucker ist nicht möglich. Dies gilt auch für den Mitkontoinhaber bei Gemein­schafts­konten.

Eine Ausnahme bildet der Kreditkartenauszug. Dieser kann nach erfolgter Freischaltung für das ePostfach bis zum nächsten Abrechnungstermin noch über den Kontoauszugsdrucker abgerufen werden.

Wie kann ich Konten für das ePostfach freischalten?

Über den Menüpunkt "Postfach - Einstellungen" sehen Sie die Übersicht aller für das ePostfach nutzbaren Konten. Sie entscheiden welches Ihrer eigenen Konten Sie für das ePostfach registrieren.

Möchten Sie als Bevollmächtigter zu Konten Dritter die Auszüge in Ihr ePostfach erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater. Alternativ können Bevollmächtigte die Funktion des "alten" Elektronischen Kontoauszuges unter dem Menüpunkt "Umsätze" nutzen.

Welche Kosten entstehen für die Nutzung des ePostfachs?

Die Bereitstellung und die Nutzung des ePostfachs ist für Sie kostenlos.

Welche technischen Voraussetzungen muss ich zur Nutzung erfüllen?

Um die angebotenen Dokumente lesen zu können, benötigen Sie ein Programm, das PDF-Dateien öffnet. Zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie kostenfrei bei Adobe herunterladen können. Mit diesem Format ist ein optimaler Druck Ihres Kontoauszuges unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und der technischen Ausstattung gewährleistet.

Werde ich über neue Dokumente automatisch informiert?

Sie können eine oder mehrere E-Mail-Adressen hinterlegen, um über neue Dokumente informiert zu werden. Um die Benachrichtigungsfunktion zu aktivieren, hinterlegen Sie in der Postfach-Übersicht Ihre gewünschte E-Mail-Adresse und markieren Sie "Postfachbenachrichtigungen erwünscht" mit "Ja".

Kann ich das ePostfach auch auf meinem Smartphone z. B. mit den Sparkassen-Apps nutzen?

Das ePostfach steht Ihnen auch im Mobile-Banking und in der App Sparkasse zur Verfügung.  

Wo finde ich weitere Informationen zu den Funktionen des ePostfachs?

Näheres zur Funktionalität des ePostfachs, zu den technischen Voraussetzungen, zur Freischaltung und Funktionsweise, insbesondere zur Bereitstellung der Auszüge und ggf. zusätzlichen Service-Leistungen (z.B. die E-Mail-Benachrichtigung) finden Sie  hier.

Ich möchte keinen Elektronischen Kontoauszug mehr und stattdessen wieder den Kontoauszugsdrucker nutzen. Wie kann ich mich abmelden?

Unter "Postfach-Einstellungen" finden Sie die Funktion "Abmelden" unter dem Papierkorb-Symbol. Für Ihr Konto steht danach wieder die Auszugsabholung über den Kontoauszugsdrucker bereit.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach Abmeldung nicht mehr auf Ihre Elektronischen Kontoauszüge zugreifen können. Bitte speichern oder drucken Sie Ihre bisherigen Dokumente bevor Sie Ihr Konto abmelden.

Für Nutzer der Privatgiro-Kontomodelle "S-Privatkonto Direkt" und "S-CampusKonto" ist der Kontoauszug im ePostfach fester Bestandteil - eine Deaktivierung ist nicht möglich.

Wie schalte ich mein DekaBank Depot für das ePostfach frei?

Die Freischaltung der Funktion Deka-Trading ist Voraussetzung für die Nutzung des ePostfachs.

Deka-Trading können Sie unter dem Navigationspunkt "Deka" mit Eingabe einer TAN aktivieren.

Nach dem nächsten Login steht Ihnen Ihr DekaBank-Depot im ePostfach zur Verfügung. Im ePostfach stellen wir Ihnen Wertpapierabrechnungen, Änderungsbestätigungen sowie Jahresdepotauszüge bereit.

Ich erhalte sowohl über deka.de als auch von der Sparkasse eine Benachrichtigung über neue Dokumente im ePostfach. Kann ich dies ändern?

Ja, Sie können unter www.deka.de die Benachrichtigung per E-Mail ausschalten. Setzen Sie nach dem Login auf Depot --> Depotverwaltung --> Depot-/Kontaktdaten einen Haken im Feld "Bei Eingang neuer Nachrichten im elektronischen Postkorb soll keine Benachrichtigung per E-Mail erfolgen".

Ich habe einen Verkauf getätigt und keine Abrechnung im ePostfach erhalten.

Durch das ePostfach werden die "Regeln" der Abrechnungserstellung für das DekaBank Depot nicht geändert: Die Deka erzeugt bei jeder Order erst ab einem Gegenwert von 50.000 Euro eine gesonderte Wertpapierabrechnung.

Ich vermisse im ePostfach der Sparkasse die Dokumente, die im deka.de-Postkorb bereits vorliegen.

Es erfolgt nach Registrierung Ihres Deka-Depots für das ePostfach der Sparkasse keine Übernahme der älteren, bei deka.de erstellten Dokumente.

Ich habe über deka.de ein Dokument gelesen. Muss das Dokument dann nicht im Postfach der Sparkasse auch als gelesen angezeigt werden?

Nein. Der Status "gelesen" im deka.de-Postkorb wird nicht an das ePostfach der Sparkasse übermittelt.

Ich erhalte Dokumente der DekaBank im ePostfach der Sparkasse und rufe diese ab. Warum erhalte ich auch von der DekaBank Dokumente per Post zugestellt?

Sie haben entweder für den Zugang auf deka.de Ihre Start-PIN noch nicht geändert oder ursprünglich über deka.de der Freischaltung für den Postkorb der Deka widersprochen.

Warum erhalte ich meinen Depotjahresauszug trotz Freischaltung zum ePostfach per Post zugestellt?

Ist es aus steuerlichen Gründen notwendig, eine Steuerbescheinigung für das Depot zu erstellen, erfolgt keine Einstellung des Depotjahresauszuges in das ePostfach oder den Postkorb der Deka. Der Depotjahresauszug wird dem Depotinhaber inklusive Steuerbescheinigung per Post zugestellt.

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