Was wird gefördert?
Ob Elektroauto, Elektro-Lastenfahrrad, Elektro-Bike oder Ladezubehör: Gemeinnützige Vereine, die nachhaltiger fahren und transportieren wollen, können sich ab sofort (bis 30.06.2023) um einen Investitions-Zuschuss von bis zu 5.000 Euro bei uns bewerben.
Warum fördert die Sparkasse E-Mobilität?
Die Aktion „Vereine fahren E“ ist Teil des Nachhaltigkeitsengagements der Sparkasse Gelsenkirchen. Es umfasst Investitionen in den Klimaschutz und in die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit. Bereits Ende 2020 hat die Sparkasse eine „Selbstverpflichtung für Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften“ unterzeichnet. Sie beinhaltet u. a. das Ziel, den Geschäftsbetrieb bis 2035 CO2-neutral zu gestalten und gewerbliche wie private Kundinnen und Kunden bei der Transformation zu einer klimafreundschaftlichen Wirtschaft zu unterstützen.
Und wie gelangt man an die Fördermittel der Aktion „Vereine fahren E“?
Vereine und andere gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen, die ihr Hauptbetätigungsfeld in Gelsenkirchen haben, schicken einfach einen formlosen Antrag per E-Mail an kommunikation@sparkasse-ge.de mit dem Stichwort „Vereine fahren E“ in der Betreffzeile.
In der Mail sollte der Verein oder die Institution als auch die geplante Investition und ihre Finanzierung dargestellt werden. Außerdem ist eine Kopie des gültigen Freistellungsbescheids einzureichen. Über die Auswahl der Empfänger sowie die Höhe der Fördergelder entscheidet nach Einsendeschluss eine Jury der Sparkasse. Die Auszahlung an die Vereine/Institutionen erfolgt jeweils nach Erhalt der Rechnungs- oder Auftragskopie.
Viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung!