Stand der Informationen: 23.03.2026 |
Wie ist der aktuelle Stand?Sie haben einen Brief von uns erhalten, in dem Sie gebeten wurden, die Inhalte Ihres Schließfachs in einer Inventarliste zu erfassen. Um eine möglichst eindeutige Zuordnung der im Tresorraum zurückgelassenen Gegenstände und Dokumente zu einem späteren Zeitpunkt zu erleichtern, bitten wir Sie darum, die Inhalte aus den Schließfächern so genau wie möglich zu dokumentieren, etwa durch Fotos, Seriennummern oder kurze Beschreibungen. Wir sind in unserer eigens eingerichteten Servicestelle am Bahnhofsvorplatz (ehemalige Sparkassen-Geschäftsstelle, Bahnhofsvorplatz 3a, 45879 Gelsenkirchen) montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr für Sie da. Hier können Sie Ihre Unterlagen direkt abgeben oder offene Fragen mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort klären. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Dies ist entweder über die u. g. E-Mail-Adresse oder eine unserer Hotline-Nummern (Tel. 0209 / 161 1110 bis -1119) möglich. Nach einem Besuch unserer Servicestelle erstatten wir Ihnen gerne die Kosten für ein Nahverkehrs- oder Parkticket. Ihre Unterlagen können Sie natürlich auch postalisch oder per E-Mail (E-Mail-Adresse: sfbuer@sparkasse-ge.de) einreichen. |
Kann es sein, dass noch Gegenstände aus meinem Schließfach vorhanden sind?Die Täter haben viele Dokumente und Gegenstände nicht mitgenommen. Diese wurden gemeinsam von Polizei und Sparkasse gesichert und erfasst – mit notarieller Begleitung. Die Gegenstände befinden sich zurzeit noch im Gewahrsam der Polizei. |
Wie geht es mit der Regulierung weiter?Die von den Tätern zurückgelassenen Dokumente und Gegenstände werden wir nach Möglichkeit ihren rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzern zuordnen und im Anschluss aushändigen. Dazu sind ihre Inventarlisten und eine möglichst genaue Beschreibung der entwendeten Gegenstände für uns unabdingbar.Alle zurückgelassenen Unterlagen und Gegenstände befinden sich aktuell im Gewahrsam der Polizei. Wir haben daher keinen Zugriff auf diese Gegenstände und können deshalb mit der Zuordnung und Rückgabe noch nicht beginnen. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir nach erfolgter Freigabe durch die Ermittlungsbehörden die verbliebenen Inhalte schnellstmöglich sichten und Sie entsprechend informieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Prozess daher weiterhin Zeit in Anspruch nehmen wird. |
Bis zu welcher Höhe bin ich versichert?
|
Wie kann ich über das Guthaben meiner in der Filiale Buer verwahrten Sparkassenbücher verfügen?Wenn Sie Ihre Sparkassenbücher im Schließfach der Filiale Buer aufbewahren, können Sie ohne Vorlage des Buches in allen Geschäftsstellen über Zinsen und Guthaben verfügen – gegen Vorlage Ihres Personalausweises. |
Ist mein Bargeld auch versichert?Bargeld ist in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen. |
Warnung vor betrügerischen Anrufen von vermeintlichen SparkassenmitarbeitendenBetrüger geben sich am Telefon als Sparkassen-Mitarbeitende aus. Mit Verweis auf den Einbruch in der Filiale Buer versuchen die Betrüger, die angerufenen Personen dazu zu verleiten, Auskunft darüber zu geben, ob sich Wertsachen in ihrer Wohnung befinden. Diese sollen dann angeblich von der Polizei abgeholt und sicher aufbewahrt werden.
VORSICHT: Derartige Anrufe werden nie durch Sparkassen-Mitarbeitende getätigt. Geben Sie Unbekannten niemals Auskünfte über vorhandene Wertgegenstände! |
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.